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1. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 114

1911 - Erfurt : Keyser
Iii. Bus der Geschichte Erfurts von 1§00 ad. Stellung Erfurts zu Mainz und Sachsen und zum Reich: Um den Aufruhr der niederen Schichten der Bevölkerung, die durch die Straßensperre während der Streitigkeiten der Stadt mit Mainz und Sachsen (s. Nr. Ii) in große Not geraten waren, abzuwenden, hatte der Rat den Frieden von Amorbach und Weimar geschlossen (1483). In der Amorbacher Urkunde erkannte er das Mainzer Erzstist als den „rechten Erbherrn" an, dieses aber ließ Erfurt bei allen seinen Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Gnaden, Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten, die ziemlich bedeutende waren; denn außer der Erhebung des Marktzolls, der Freizinsen und eines geringen Anteils an der Gerichtsbarkeit standen dem Erzbischos keine weiteren Rechte mehr zu. Trotzdem war der Amorbacher Vertrag ein großer Sieg des Erzbischoss. Seine Anerkennung als „rechter Erbherr" der Stadt durch den Rat machte eine Entwicklung Erfurts zur völligen Unabhängigkeit von Mainz für die Zukunft unmöglich. Durch den Weimarer Vertrag aber, der Erfurt unter die Schutzherrschaft Sachsens brachte und ihm eine Steuer von fast unerschwinglicher Höhe auslegte, wurde geradezu eine Doppelherrschaft von Kurmainz und Kurfachfeu über die Stadt geschaffen und ein Zustand herbeigerührt, der in der Folge zu weiteren Kämpfen beider Gewalten um den Besitz Ersurts führen mußte. — Von 1417 bis 1471 war Erfurt als Reichsstadt angesehen worden, wie seine Ladungen zu den Reichstagen beweisen. Durch die Belehnung des Rates und der Bürgerschaft mit dem Reichslehen Kapellendorf (1352) war das Reich Erfurts „rechter Herr" und jene „des Reiches liebe Getreue" geworden; Erfurt hatte feit dieser Zeit den Königen die Lehenshuldigung geleistet, die zugleich die Hoheitshuldigung in sich schloß. Ta nun Kapellendorf auch nach 1483 der Stadt verblieb, fo war scheinbar nichts an der unmittelbaren Verbindung Erfurts mit dem Reiche geändert worden; aber wie schon oben gesagt, war es durch den Amorbacher Vertrag der Stadt unmöglich, sortan sich der anerkannten Macht des Erzstifts zu entziehen und in die Reihe der Reichsstädte einzutreten. Geldnot Erfurts: Beide Verträge hatten über Erfurt eine große Schuldenlast gebracht, die noch durch die in dieser Zeit eintretende allgemeine Geldentwertung bedeutend vergrößert wurde. Letztere hatten ihren Grund in der außerordentlich starken Ausbeutung der Edelmetalle im Harz und im sächsischen und ungarischen Erzgebirge und in dem Hereinfluten des überseeischen Gol-

2. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 127

1911 - Erfurt : Keyser
— 127 — tu na Sachsen, eine von den 8 Provinzen,1) in die der preußische Staat durch die neue Verwaltungseinrichtung geteilt wurde. Jede der Provinzen, an deren Spitze ein Ober-Präsident gestellt wurde, zerfiel in zwei oder mehr Regierungsbezirke. Die Regierungen dieser Bezirke teilte man wieder in zwei Abteilungen, in die des Innern und die der Finanzen; doch wurden beide einem Regierungs-Präsidenten unterstellt. Die Regierungen der Provinz Sachsen wurden in Magdeburg, Merseburg und „in Thüringen zu Erfurt" errichtet. Magdeburg wurde zugleich der Sitz des Ober-Präsidenten. Die Regierung zu Erfurt trat am 3. April 1816 in Tätigkeit und verkündete in Nr. 2 des Amtsblattes vom 5. April 1816, daß der Regierungsbezirk in neun Kreise geteilt sei, darunter der Stadtkreis Erfurt mit 14 500 und der Landkreis mit 12 588 Einwohnern. Außer „Stadt und Gebiet Erfurt mit dessen Tependenzen" (Zubehör) umfaßte der Regierungsbezirk noch die „Hennebergischen Aemter Schlenfingen, Suhl, Kühndorf und Bens-haufeu, die Thüringischen Aemter Weißensee und Langensalza nebst den von dem Kreisami Tennstedt verwalteten Ortschaften, das Eichsfeld mit seinen Dependenzen, die Grafschaft Hohenstein und die Städte Nordhausen und Mühlhausen mit ihren Gliedern." Ein Teil des alten Erfurter Gebietes, nämlich die Grafschaft Blankenhain, außer dem Amt Wandersleben, welches preußisch und bei Erfurt blieb, und die Aemter Schloß-Vippach, Azmannsdorf und Tonndorf wurden an Sachsen-Weimar abgegeben, von dem Ringleben gegen Nöda eingetauscht wurde. Anderer alterfur-tifcher Besitz, Sömmerda, Röhrborn und Schallenburg sowie Groß-vargula, blieb wohl preußisch, wurde aber bei der Besitzregelung anderen Kreisen des Regierungsbezirkes Erfurt zugeteilt. Die ersten drei Orte erhielt der Kreis Weißensee, Großvargnla aber kam zu Langensalza?) Wie schon oben erwähnt, waren anfangs Land- und Stadtkreis voneinander getrennt und wurden auch getrennt verwaltet. Später aber wurde eine Personal-Union für zweckmäßiger gehalten, wonach der Landrat zugleich Oberbürgermeister der Stadt sein sollte; nur die Geschäftsführung blieb getrennt (1818). Doch diese Aenderung war nicht von Bestand. 1831 wurde die Personal-Union ansgehoben, und Ersurt hatte einen besonderen Oberbürgermeister zu wählen. Es geschah dies zum ersten Male 1833. Stadt und Land bildeten nun bis zum Jahre 1872 einen gemeinschaftlichen Kreis. Am 1. Januar 1872 schied die Stadt aber wieder aus dem bisherigen Kreisverband aus und bildete mit dem Königlichen Steigerforste, den Stadtkreis Erfurt. Seit dieser Zeit besteht ') Ost- und Westvreußen damals nur eine Provinz. — Zuerst hatte man den Staat sogar in 10 Provinzen geteilt. 2) Die kirchliche Einrichtung ist heute noch die alte: Sömmerda und Var-gula gehören zur Diözese (geistlicher Amtsbezirk) Erfurt.

3. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 214

1902 - Karlsruhe : Lang
— 214 — Gemeinderat, gleichfalls aus Jakobinern bestehend, teilte unter dem Pariser Gassenpöbel Waffen aus, und die Jakobiner trafen Veranstaltung, daß aus ganz Frankreich Scharen von entlassenen Zuchthäuslern und anderem verworfenem Gesindel nach Paris kamen. Die königlichen Truppen und die Freiwilligen, die sich zum Heerdienste meldeten, wurden an die Grenze geschickt. Hierdurch kamen die Jakobiner in den Besitz der Gewalt zu Paris und unterdrückten mit ihren Pöbelrotten nicht nur die Anhänger der Königsregierung, sondern auch alle Freunde einer gesetzlichen Freiheit. Auf Veranlassung Dantons wurden in den Tagen vom 2. bis 6. September 1792 vom bewaffneten Pöbel die Gefängnisse erbrochen und gegen 4000 gefangene „Aristokraten" auf fcheußliche Art niedergemetzelt. Am 21. September 1792 beschloß der Nationalkonvent die Abschaffung der Königsregierung und die Einführung der Republik, der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit der Menschen. Frankreich wurde nunmehr durch zwei Ausschüsse des Konvents regiert, den Sicherheitsausschuß und den Wohlfahrtsausschuß. Tatsächlich waren die beiden Häupter des Jakobinerklubs, Danton und Robespierre, die unbeschränkten Gebieter. Der König wurde' vom Konvent als Verräter der Republik zum Tode verurteilt und am 21. Januar 1793 enthauptet. Dasselbe Schicksal hatte ein halbes Jahr später seine Gemahlin Maria Antoinette, die Schwester des Kaisers Joseph Ii. Der Sohn des Königs wurde einem Schuhflicker in die Lehre gegeben und von diesem zu Tode gequält. Um alle Feinde der „einen und ungeteilten Republik" zu vernichten, wurde ein Revolutionstribunal eingesetzt, ein Gerichtshof, der auf die elendesten Angebereien hin mit Verletzung aller Rechtsformen Todesurteile aussprach. Durch ganz Frankreich wurden in jener „Zeit des Schreckens" viele Tausende von rechtlichen Menschen, Männer und Frauen, mittels der Guillotine*) enthauptet oder massenweise erschossen, erschlagen, ertränkt.**) *) Hinrichtungsmaschine mit einem herabfallenden Beile, Fallbeil. **) Einer der berüchtigtsten Schreckensmänner war in dieser Zeit Eulogius Schneider zu Straßburg. Er war der Sohn schlichter Ackersleute aus dem Bistum Würzburg, trat nach feinen Studien zu Würzburg in das dortige Franziskanerkloster, verließ den Orden, wurde Hofprediger des Herzogs von Württemberg, dann Professor an der Universität in Bonn, kam 1791 in das Elsaß, übernahm das Pfarramt in Tossenheim und Oberbronn (im Unter-Elsaß) und wurde dann Generalvikar des revolutionärgesinnten Bischofs Beendet in Straßburg. Als wütender Jakobiner erhielt er die Stelle eines „öffentlichen Anklägers" beim Revolutionstribunal. Als solcher reifte er mit seiner Guillotiue im Unter-Elsaß umher und ließ im ganzen 31 Personen hinrichten. Das Ober-Elsaß verwehrte ihm den Eintritt. Eine Zeitlang schlug er seinen Sitz in Barr auf. Hier verheiratete er sich und zog an der Seite seiner jungen Frau in einem mit sechs Pferden bespannten Wagen nach Straß-burg. Diesen großartigen Einzug, der der Einfachheit republikanischer

4. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 248

1911 - Breslau : Hirt
248 Aus der Geschichte der Neuzeit. Nachdem er Christian Iv. der sich den Feinden Schwedens zugesellt hatte durch seinen Feldzug nach Jtland zum Frieden gezwungen hatte, schlug er 1645 die Kaiserlichen bei Jankau in Bhmen. Die Franzosen waren von dem bayrischen General Johann von Werth mehrmals geschlagen worden, aber schlielich bis Bayern vorge-druugeu. Die furchtbare Verwstung des Landes durch die Franzosen unter Turenne und durch die Schweden unter Wrangel zwang Maxi-milian, das Bndnis mit dem Kaiser aufzugeben; sie wiederholte sich, als er wieder an dem Kriege teilnahm. 1648 war Wrangel bis zum Inn vorgedrungen, und Knigsmark hatte die Kleinseite von Prag ge-nommen, als die Boten den Abschlu des Friedens verkndigten. Ungeheuer waren die Leiden, unter denen alle Teile des deutschen Vater-landes seufzten. Das flache Land war fast vollstndig verwstet. Die Bauern, ihrer Habe und ihres Gutes beraubt, hatten sich zerstreut, die jungen und krftigen Leute hatten Kriegsdienste genommen, wer es irgend vermochte, schlo sich dem wsten, marodierenden Tro der Heere an. Die Kriegszucht war verfallen, Plnderungen, Grausamkeiten, Erpressungen gegen die Be-wohner waren die Regel. Der Wohlstand sank. Obschon die Städte weniger unter den Plnderungen der feindlichen Truppen litten, gingen auch sie zu-rck, weil fast aller Handel lahmgelegt war. Dazu schleppten die Heere Seuchen mit sich, durch die die Bevlkerung berall furchtbar verringert wurde. Das Geld wurde verschlechtert; Edelmetall verschwand beinahe aus dem Verkehr. Man sehnte sich nach dem Frieden. 1641 traten die Gesandten der ver-schiebenen Staaten zu Unterhandlungen zusammen; aber sieben Jahre dauerte es, bis man sich einigte. 121. Der Westflische Friede. Am 24. Oktober 1648 wrben die Friedenstraktate zu Mnster von den kaiserlichen und den franzsischen und in Osnabrck zwischen den kaiserlichen, den reichsstndischen und den schwedischen Gesandten abgeschlossen. a) Die Unabhngigkeit der Niederlande und der Schweiz wird anerkannt. b) Territoriale Vernderungen: 1. Schweden erhlt Vorpommern mit den Odermndungen und Rgen, Wismar und die Stifter Bremen und Verden; dazu eine Geld-entfchdigung. 2. Frankreichs Oberherrschaft der die Bistmer und Städte Metz, Toul und Verduu wird anerkannt, es erhlt die Stadt Breisach und alle habsburgischeu Territorien und Rechte im Elsa, d. h. den Sundgau. und die Landgrafschaft Oberelsa, die Landvogtei der die 10 vereinigten Reichsstdte (Colmar, Schlettstadt, Hagenau, Weienburg, Landau u. a.), denen im brigen ihre Reichsnnmittelbarkeit verbrgt wird, sowie schlie-lich die Landgrafschaft Unterelsa (die ein leerer Titel war), dazu das Besatzungsrecht in Philippsburg.

5. Elsässische Geschichtsbilder - S. 30

1884 - Straßburg : Bull
— 30 — Basel einen Vertrag. In diesem verpflichtete sich Albrecht auf sein königliches Wort, die andern durch einen Eid, während vier Jahren Frieden zu halten. Dieser Vertrag wurde erneuert 1310 unter Heinrich Vii., dem Nachfolger Albrechts. Als Heinrich 1313 starb, stellte die eine Partei Ludwig den Bayer, die andere Friedrich den Schönen von Österreich als Kaiser auf. Friedrich wurde besonders von seinem Bruder Leopold, dem Landgrafen von Elsaß, unterstützt. Bei Mühldorf kam es zwischen den beiden Gegnern zum Entscheidungskampfe. Friedrich wurde besiegt und gefangen genommen. Seine Freiheit mußte er mit dem Verzicht auf die Krone erkaufen. — Während der folgenden Jahre wurde das Elsaß zwar von keinen Kriegsunruhen aufgeregt, aber Pest und Hungersnot wüteten im Lande und rafften Tausende dahin. In dieser Zeit gingen auch in dem Städtewesen bedeutende Bewegungen vor sich, was wir am besten in Straßburg beobachten können. Die Zorn und Mülnheim. (1332.) In den Städten hatte sich immer mehr ein Stand herausgebildet, der bisher nur von untergeordneter Bedeutung gewesen war — der Stand der Handwerker. Sie waren durch Fleiß und Sparsamkeit zu einer gewissen Wohlhabenheit gelangt, und beanspruchten demnach auch Vertretung in dem Rate der Stadt. Die einzelnen Gewerbe bildeten Verbindungen, die man Zünfte nannte. Deren gab es in Straßburg 25. Wenn auch Straßburg seine Verwaltung frei und unabhängig führte, so fiel doch die Leitung nur hervorragenden Familien, die den Adel der Stadt ausmachten, zu. Es war dabei natürlich, daß sich unter denselben bald Parteien bildeten. Dies waren die Geschlechter der Zorn und der Mülnheim mit ihren Anhängern. Sie versammelten sich des Abends in ihren Trinkstuben und besprachen die Angelegenheiten der Stadt. Oft aber kam es zwischen den beiden Parteien zu Streitigkeiten, die fast immer in Schlägereien ausarteten. Mußte ja doch 1321 ein neues Rathaus erbaut werden, weil das alte der Trinkstube der Mülnheimer näher lag als der der Zorn; denn die letzteren hatten, wenn es in der Ratssitzung zum

6. Elsässische Geschichtsbilder - S. 60

1884 - Straßburg : Bull
- 60 — Dritter Aöschnitt. Geschichte -es Elsasses von der Lesltzergreifung durch Frankreich bis zur Wiedervereinigung mit Deutschland. (1648—1871.) Der Rat von Ensisheim. (1658.) Der westfälische Friede hatte sich in zweidentiger Weise über die reichsnnmittelbaren Gebiete sowohl der freien Herren, als der Städte ausgesprochen. Der französische König konnte sein Ansehen nur mit Mühe in den freien Reichsstädten zur Geltung bringen. Im I. 1653 beschwerten sie sich beim deutschen Reichstage, daß ihre Vorrechte und Freiheiten nicht gehörig beachtet würden. Um seine Herrschaft mehr zu befestigen, grünbete der König 1658 den Rat von Ensisheim. Am 14. November würde er unter einem gewaltigen Zulauf des Volkes, in Anwesenheit zahlreicher Abgesanbten des Abels, der Geistlichkeit und der Städte eingesetzt. Früh um 8 Uhr begab sich die Versammlung in den großen Saal des Stabthauses. Sogleich würde Über dem Haupteingange das Wappen des Königs von Frankreich angebracht. Von hier bewegte sich der festliche Zug nach der Pfarrkirche, voran Bogenschützen mit den königlichen Farben, dann die Beamten des ganzen Rates, die Abgesandten vieler Staaten, die Vertreter der Reichsstädte, Prälaten, Edellente und andere hervorragende Personen. Zwischen zwei Reihen Soldaten, die in Parade aufgestellt waren, schritt der Zug dahin. Am Portal der Kirche empfing der Abt von Lützel im festlichen Ornate an der Spitze der Geistlichkeit die Fest-teilnehmer und hielt eine Ansprache, worin er den Entschluß des Königs pries. Nachdem dann eine feierliche Messe gelesen worden war, kehrte der Zug in derselben Ordnung in das Rathaus zurück. Hier wurde das königliche Schreiben über die Einsetzung des Rates verlesen und dann der Huldigungseid geleistet. — Dieser Rat hatte für die Pflege des Rechts im Elfaffe und außerdem für die feste Vereinigung sämtlicher Städte, Herrschaften und Gebiete des Landes mit Frankeich zu sorgen. Freilich

7. Das Mittelalter und die Neuzeit - S. 101

1895 - Leipzig : Voigtländer
/t. ^ * fxi - c/ /? M - /4h /j~ / J L ruwrm^ besttigt und auf die Reformierten ausgedehnt. An Lndern erhielt: 1. Frankreich: das sterreichische Elsa; 2. Schweden: Vorpommern mit Stettin; 8. Brandenburg: Hinterpommern, das Erzbistum Magdeburg und die Bistmer Halberstadt und Minden^ 4. der Sohn Friedrichs V. von der Pfalz: die Pfalz am Rhein und die achte Kurwrde. Die Unabhngigkeit der Schweiz und der vereinigten Nieder-lande wrde anerkannt. Vi. Die Folgen des Krieges waren fr Deutschland die unheilvollsten. Es hatte durch ihn fast zwei Drittel seiner Bewohner verloren: von 18 Millionen war die Bevlkerung durch das Schwert, durch Brand, Hungers Seuchen und Elend aller Art aus kaum 7 Millionen herabgesunken, Tausende von Stdten und Drfern lagen in Trmmern; von manchem zerstrten Dorfe hat man kaum die Sttte wie-derfinden knnen. Wohl bevlkerte Landschaften waren zu Einden geworden, Felder und Wiesen in Wald und Wstenei verwandelt; Handel und Ge-werbe lagen tief darnieder. Mit der Verarmung des Volkes verband sich eine grauenhafte Verwilderung; Bettler, Heimatlose, Ruber schweiften scharenweise umher. Es ist begreiflich,' da bei so viel Not und Elend auch das geistige Leben nicht gedeihen konnte; Deutschland mute auf lange Zeit in Kunst und Wissenschaft gegen andere Lnder zurckbleiben. In Be-zug auf das Staatswesen hatte der Krieg gleichfalls die nachteiligsten Folgen, die Jahrhunderte hindurch fortwirkten. Die kaiserliche Gewalt wurde tief herabgedrckt; die Fürsten erhielten in ihren Gebieten die Landes-hoheit, so da die Einheit des Reiches in einen lockeren Bund von mehr als 300 fast selbstndigen Staaten sich auslste. Hierdurch ging Deutschlands vorwiegende Stellung in Europa verloren. 66. (136.) V Brandenburg und Preußen seit der Reformation. A. Brandenburg bis 1618. 1. Auf Johann Cicero folgte sein Sohn Joachim I., Nestor, (1499 1585), ein Zeitgenosse Luthers. Er stiftete eine Universitt zu Frank-surt a. O. und errichtete als obersten Gerichtshof das Kammergericht zu Berlin. Unter ihm erwachte die Raublust des Adels von neuem. Da er diesem Unwesen streng entgegentrat, drohten ihm die Raubritter: Jochimke, Jochimke, hte dy; snge wy dy, so hange wy dy." Er aber lie sich nicht einschchtern, auch mfh i 1 I

8. Erzählungen aus der deutschen Sage und Geschichte - S. 77

1907 - Leipzig : Voigtländer
38. Die Anfnge des brandenburgisch-preuischen Staates. 77 2. Der Friedensschlu (1648). Erst als alle aufs tiefste erschpft waren, kam nach langen Unterhandlungen der Friede zustande. Er wurde in den westflischen Stdten Mnster und Osnabrck ab-geschlossen- daher heit er der Westflische friede. Durch ihn kamen zwei der schnsten deutschen Lnder in fremde Hnde: die Franzosen erhielten das Elsa mit Ausnahme der Stadt Straburg, die Schweden den grten Teil von Pommern und die Insel Bgen. In Sachen der Religion wurde bestimmt, da die Protestanten in Deutschland die gleichen Rechte haben sollten wie die Katholiken. Die Reichsfrsten erhielten fast vllige Selbstndigkeit und das Recht, Bndnisse zu schlieen. 3. Die Folgen des Krieges. So endete der schreckenvollste aller Kriege, die jemals in Deutschland gewtet haben. Unser Vaterland war durch ihn aufs schlimmste verwstet worden. Weit der die Hlfte seiner Bevlkerung war durch das Schwert, durch Brand, Hunger, Seuchen und Elend aller Rrt umgekommen. Tausende von Stdten und Drfern lagen in Trmmern; von manchen wute man kaum noch die Sttte zu finden. Blhende Landschaften waren zu Einden ge-worden, Felder und Wiesen in Wald und Wstenei verwandelt. Klient-halben stockten Handel und Gewerbe. Der Schulunterricht hatte beinahe ganz aufgehrt; die Verwilderung der Menschen war entsetzlich. Nirgends herrschte Sicherheit, berall wimmelte es von Rubern und Diebesgesellen, denn die gesetzliche Ordnung fehlte berall. Ein gemeinsames Deutschland gab es nicht mehr. Zeder Fürst sorgte fr sich und seinen kleinen Staat. Ein andrer Staat als (sterreich mute die Fhrung bernehmen, sollte sich Deutschland wieder zu neuer Macht erheben. Diese Hufgabe fiel dem brandenburgisch-preuischen Staate zu. 38. Die Anfnge es brandenburgisch-preuischen Staates. 1. Brandenburg in der ltesten Zeit. Brandenburg wurde in der ltesten Zeit der deutschen Geschichte von Sweben, nach der Vlkerwanderung aber von den Wenden bewohnt. König Heinrich I. besiegte diese (16, 4), errichtete die Uordmark und setzte Mark-grasen oder (Brenzstatthalter ein, um die Grenzen des Reiches vor ihren Angriffen zu schtzen. Heinrichs Sohn, Gtto der Groe (17, 3), stiftete zur Bekehrung der Wenden christliche Bistmer; aber

9. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 175

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
in der Staatsverwaltung, ergriff er die Zgel der Regierung. Die Ver-grerung des Staates unter seinem Vorgnger und die vernderten Zeitverhltnisse und Zustnde erforderten innere Reformen; ganz besonders wre es notwendig gewesen, die Armee, mit Rcksicht auf die Vorgnge in Frankreich fortzubilden. Der König besa aber fr feilt schwieriges Amt nicht das ntige Selbstvertrauen; es fehlte ihm die rasche, khne Entschlossenheit und der durchgreifende Wille, ein Mangel, den feine liebevolle Bescheidenheit noch vergrerte. Manches wurde in Preußen gleich zu Anfang feiner Regierung anders. ' Zunchst suberte er den Hof und die Verwaltung von den unlautern Elementen; denn durch. den verkehrten Einflu, den gleisnerische Rte ans seinen Vater ausgebt hotten,- waren unwrdige Männer zu Amt und Ehren gekommen. Der neue König erklrte: Der Staat ist nicht reich genug, um unttige und mige Glieder zu besolden." In allem verlangte der König Ordnung. Pnktlichkeit und Spar-samkeit. und so war es ihm mglich, den Untertanen die Abgaben zu erleichtern und die Staatsschulden zu bezahlen. Doch wo es ntig war, zeigte der König eine freigebige Hand; an wirklich Be-drftige, fr Armenhuser und die Bildung des Volkes schenkte er reichlich. Mit der Knigin bereiste er alle Provinzen seines Landes und sah nach, wo und wie er seinem Volke helfen knne. Von dem Throne herab gab er mit feiner frommen etrtcthliit allen Untertanen das beste Beispiel eines edlen, christlichen Familienlebens.') 2. Der Reichsdeputationshauptschlu. (1803.) Der friedliebende König fnchte seinem Lande die Ruhe zu erhalten und beteiligte sich deshal^. nicht an der zweiten Koalition (17991801), obgleich alles ein entschiedenes Austreten Preuens zu guusten der Verbndeten (sterreich. Neapel, Rußland, Trkei und England) sorderte. Dadurch hatte Napoleou leichteres Spiel und entri Deutschland im Frieden zu Lne-ville (1801) das ganze linke Rheinufer (S. 168). Nach dem Reichsdeputationshauptschle (S. 168) vom Jahre 1803 erhielt Prenen die Bistmer Paderborn und Hildesheim, den stlichen Teil des Bistums Mnster nebst der .Stadt Mnster, serner das Eichsfeld, die Stadt Ersurt und mehrere Abteien und Reichsstdte, im ganzen'99o qkm fr 2640 qkm, die durch den Frieden von Bafel verloren gegangen waren. ') Erg. Nr. 26.

10. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 204

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
jebes Kind verpflichtet war. vom 6. bis zum 14. Lebensjahre die Schule zu besuchen. Zur Ausbildung tchtiger Lehrer wurden mehrere Seminare eingerichtet. Das preuische Schulwesen stand bald in solch hohem Ansehen, da aus allen Staaten Europas Männer herkamen um es kennen zu lernen. Gymnasien, Real- und Gewerbeschulen entstanden in grerer Anzahl, die Universitt Wittenberg wurde mit der zu Halle vereinigt und 1818 zu Bonn eine neue fr die unter franzsischer Herrschaft aufgehobene Hochschule zu Duisburg er-richtet. 1810 war auf Anregung von Wilhelm von Humboldt die Universitt zu Berlin ins Leben gerufen. Die Universitt zu Frauk-surt a. d. O. wurde mit der Breslauer Jesuiten-Akademie zu einer Universitt verbunden. 4. Die kirchlichen Angelegenheiten. In kirchlichen Angelegen-Helten gelang dem Könige die lange schon erstrebte Vereinigung der Lutheraner und Reformierten zur Evangelischen Landeskirche" oder Union". Den protestantischen Bewohnern des Zillertales ffnete er sein Land und siedelte sie in Erdmannsdorf in Schlesien an. Die Angelegenheiten der katholischen Kirche wurden durch die Zirkumskriptiousbulle de salute animarum" vom Jahre 1821 mit dem .Japfte Pins Vii. geregelt. Die Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten wurde zwei Erzbischsen ((Bin und Posemgnesen) und sechs Bischfen (Mnster, Paderborn, Trier, Breslau, Kulm und Ermland) bertragen. Cjn Streit der L^miskte Me^n, welcher zur Verhaftung der Erz-blfchfe Klemens August von Droste-Vischeriug von Eln und Martin Duuiu von Posen-Gnesen fhrte, fand feine Erledigung unter dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. 5. Neuordnung des Steuerwesens. Preußen hatte eine Staats-schuld^ von 200 Mill. Talern. Um diese abtragen und die Wunden, die die Kriege dem Lande geschlagen hatten, heilen zu knnen, muten neue Steuerquellen erschlossen werden. Die Grund- und Gebnde-steuer, die bisher das Land zu entrichten hatte, wurde auch den Stdten auferlegt; zu der bereits bestehenden Gewerbe-, Erbschafts- und Stempelsteuer kam eine Klassensteuer. In den Stdten wurde eute Schlacht- und Mahlsteuer erhoben. Die Regelung des Steuerwesens fr den ganzen Staat an Stelle der Territorialwirtschaft trat die Staatswirtschaft -fhrte zur wirtschaftlichen und politischen Einigung. Schon nach zwanzig Jahren war es mglich, die Staatsschuld zu tilgen und mit der Ansammlung eines Staatsschatzes zu beginnen.
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